Rechtsanwältin Beate Witt-von Wegerer ist vor allem für folgende Bereiche zuständig:
Telefon 06221 - 43 401-41
Telefax 06221 - 43 401-40
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Rechtsanwältin Beate Witt - v. Wegerer ist Fachanwältin für Familienrecht und ist angestellte Rechtsanwältin am Kanzleistandort Heidelberg.
Sie hat 1989 bis 1991 eine Ausbildung zur Bankkauffrau bei einer Freiburger Privatbank absolviert. Danach studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Seit dem Jahr 1999 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2008 auch Fachanwältin für Familienrecht. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im gesamten Bereich des Familienrechts.
Sie betreut ferner Mandate im Bereich Timesharing und Kapitalanlagerecht. Hier hat sie u.a. im Jahr 2010 ein bundesweit bedeutsames rechtskräftiges Urteil vor dem LG Heidelberg im Zusammenhang mit der Offenlegungspflicht von Provisionen (nicht Kick-Backs) seitens der betroffenen Bank bei Vermittlung einer fondsgebundenen Lebensversicherung erstritten.
Frau Rechtsanwältin Beate Witt - v. Wegerer ist zudem Mitglied im Heidelberger Anwaltsverein.