// Hans Witt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalrecht

Rechtsanwalt Hans Witt ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei Witt Rechtsanwälte. Er betreut den Kanzleistandort Heidelberg.

Hans Witt studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und ist seit dem Jahr 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Kapitalanlagerechts sowie des Arzthaftungsrechts.

Seit Beginn seiner Tätigkeit vertritt er Anleger in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts. Dazu zählten bereits in der Vergangenheit vor allem Erwerber von fremdvermieteten Immobilien ("Schrottimmbilien"), die er seit 1997 vertritt, sowie Wertpapier- und Fondsanleger und in den letzten Jahren vor allem auch Kunden von (britischen) Lebensversicherungsgesellschaften (u.a. Clerical Medical) gerade auch im Zusammenhang mit fremdfinanzierten Versicherungsmodellen. In allen genannten Bereichen konnte er teils vielbeachtete gerichtliche Erfolge erzielen. Aktuell ist er auch mit Fragen des Bankrechts befaßt, so zu den Widerrufsfällen bei Immobilienkreditverträgen etc., bei denen er seine Mandanten umfassend begleitet.

Zudem ist Hans Witt seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit mit Timesharingfällen befasst (Ferienwohnrechte) und zählt in diesem Bereich zu den wenigen in Deutschland mit diesem Thema seit vielen Jahren befassten Spezialisten. Hier konnte er eine wegweisende Entscheidung zur Sittenwidrigkeit von Timesharingverträgen und der umfassenden Haftung der finanzierenden Banken über den Einwendungs- und Rückforderungsdurchgriff bereits im Jahre 1999 vor dem OLG Dresden erstreiten.

Als Experte findet man ihn in den Medien immer wieder zu Themen aus dem Kapitalanlagerecht wieder. Die Wirtschaftswoche zählt ihn zu den TOP 20 Anlegeranwälten in Deutschland (Ausgabe 17/2009), im JUVE Handbuch 2010/11 ist er als häufig empfohlener Rechtsanwalt im Kapitalanlagebereich aufgeführt.

Herr Rechtsanwalt Witt ist Mitglied im Heidelberger Anwaltsverein (dort leitet er derzeit die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht) und in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Ferner ist er Vertrauensanwalt des Medizinrecht-Beratungsnetzes.


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