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Rechtsanwalt Hans Witt ist vor allem für folgende Bereiche zuständig:

Versicherungsmodelle

Immobilien

Timesharing

Kontakt

Telefon 06221 - 43 401-11
Telefax 06221 - 43 401-40
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Rechtsanwalt Hans Witt ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei Witt Rechtsanwälte. Er betreut den Kanzleistandort Heidelberg.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und ist seit dem Jahr 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Kapitalanlagerecht sowie im Arzthaftungsrecht. Auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts hat er in jüngster Zeit im Zusammenhang mit der Vertretung von Anlegern des fremdfinanzierten Versicherungsmodells EuroPlan weitreichende obergerichtliche Erfolge erzielt, derzeit steht ein von ihm betreutes Verfahren beim Bundesgerichtshof zur Entscheidung an. Darüber hinaus betreut Herr Rechtsanwalt Witt derzeit vor allem Erwerber von „Schrottimmobilien“, bei denen er in der Vergangenheit zahlreiche bedeutsame gerichtliche Erfolge u.a. gegen die Badenia vor dem OLG Karlsruhe erzielte. Ferner vertritt er Anleger von Versicherungsmodellen (hier vor allem gegen den britischen Lebensversicherer Clerical Medical) und Wertpapieranleger bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche. Zudem ist er seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit mit Timesharingfällen befasst (Ferienwohnrechte) und zählt in diesem Bereich zu den wenigen in Deutschland mit diesem Thema seit vielen Jahren befassten Spezialisten.

Als Experte in den Medien findet man ihn immer wieder zu Themen aus dem Kapitalanlagerecht in zahlreichen Veröffentlichungen (u.a. Süddeutsche Zeitung, Managermagazin und Wirtschaftswoche) sowie in TV-Produktionen (u.a. den ZDF Produktionen Frontal 21 und WISO) wieder. Die Wirtschaftswoche zählt ihn zu den TOP 20 Anlegeranwälten in Deutschland (Ausgabe 17/2009).

Herr Rechtsanwalt Witt ist Mitglied im Heidelberger Anwaltsverein (dort leitet er die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht) und in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Ferner ist er Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit.