
Rechtsanwalt Hans Witt ist vor allem für folgende Bereiche zuständig:
Telefon 06221 - 43 401-11
Telefax 06221 - 43 401-40
E-Mail Kontakt
Rechtsanwalt Hans Witt ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei Witt Rechtsanwälte. Er betreut den Kanzleistandort Heidelberg.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und ist seit dem Jahr 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Kapitalanlagerecht sowie im Arzthaftungsrecht. Auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts hat er in jüngster Zeit im Zusammenhang mit der Vertretung von Anlegern des fremdfinanzierten Versicherungsmodells EuroPlan weitreichende obergerichtliche Erfolge erzielt, zuletzt beim Bundesgerichtshof. Darüber hinaus betreut Herr Rechtsanwalt Witt derzeit vor allem Erwerber von „Schrottimmobilien“, bei denen er in der Vergangenheit ebenfalls zahlreiche bedeutsame gerichtliche Erfolge u.a. gegen die Badenia Bausparkasse vor dem OLG Karlsruhe erzielte. Ferner vertritt er Anleger von weiteren Versicherungsmodellen (hier vor allem gegen den britischen Lebensversicherer Clerical Medical) und Wertpapieranleger bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche. Zudem ist er seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit mit Timesharingfällen befasst (Ferienwohnrechte) und zählt in diesem Bereich zu den wenigen in Deutschland mit diesem Thema seit vielen Jahren befassten Spezialisten. Auch hier konnte er eine vielbeachtete wegweisende Entscheidung zur Sittenwidrigkeit von Timesharingverträgen und der umfassenden Haftung der finanzierenden Banken bereits im Jahre 1999 erstreiten (OLG Dresden, Urteil vom 03.11.1999, Az.: 8 U 1305/99).
Als Experte in den Medien findet man ihn immer wieder zu Themen aus dem Kapitalanlagerecht in zahlreichen Veröffentlichungen (u.a. Frankfurter Allgmeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Financial Times Deutschland, Managermagazin und Wirtschaftswoche) sowie in TV-Produktionen (u.a. den ZDF Produktionen Frontal 21 und WISO) wieder.
Die Wirtschaftswoche zählt ihn zu den TOP 20 Anlegeranwälten in Deutschland (Ausgabe 17/2009), im JUVE Handbuch 2010/11 ist er als häufig empfohlener Rechtsanwalt im Kapitalanlagebereich aufgeführt.
Herr Rechtsanwalt Witt ist Mitglied im Heidelberger Anwaltsverein (dort leitet er die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht) und in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Ferner ist er Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit.