// OLG Köln sieht Schadensersatzverpflichtung der Canada Life - Klageverfahren durch Vergleich beendet

Die Canada Life ist eine in Irland ansässige Versicherungsgesellschaft mit Niederlassung in Köln. Im Zusammenhang mit ihrem Versicherungsprodukt der „Generation private Rentenversicherung“ führt die Canada Life ein so genanntes Glättungsverfahren oder Smoothing-Verfahren durch. Dieses Glättungsverfahren führt dazu, dass die Canada Life die Rendite des GENERATION UWP-Fonds I nicht in vollem Umfang an den Versicherungsnehmer weitergibt. Es erfolgt vielmehr eine Rückstellung zur Erfüllung der Versicherungsansprüche der übrigen Versicherungsnehmer. Über den Umfang der Rückstellungen geben die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen keine Auskunft. Das Oberlandesgericht Köln sah in einem von uns geführten Klageverfahren eine Pflichtverletzung der Canada Life, welche zu einer Schadensersatzverpflichtung führen kann. Das Klageverfahren wurde durch einen gerichtlichen Vergleich beendet.

Auch bei anderen Produkten der Canada Life können sich Schadensersatzansprüche ergeben, wenn ein Glättungsverfahren durchgeführt wurde und keine hinreichende Aufklärung hierüber stattfand.

Daneben besteht aber auch in vielen Fällen die Möglichkeit eines Widerrufs der Versicherung nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/11), soweit über das Widerspruchsrecht nicht hinreichend belehrt wurde und die Versicherung im so genannten Policenmodell abgeschlossen worden war.

Über Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit einem Produkt der Canada Life Versicherung beraten wir Sie gerne.

// Unsere Themengebiete