// Proven Oil Canada (POC) – Anleger kämpfen vor dem BGH um ihre Rechte

Den Anlegern der POC-Gruppe wurden hohe Rendite und erfahrenes Fondsmanagement versprochen. Verschwiegen wurde jedoch die Tatsache, dass Frau Monika Galba, die Leitperson der Fondsgruppe auf der deutschen Seite, spätestens seit Januar 2012 zugleich an der kanadischen Muttergesellschaft, der COC, beteiligt war. Frau Monika Galba lenkte somit nicht nur die Geschicke der POC-Fondsgesellschaften, sondern war zugleich an einem Unternehmen beteiligt, welches das Schicksal der kanadischen Zielgesellschaft der Fonds beeinflusst. Dies wurde den Anlegern in den Prospekten nicht offengelegt.

Der Hinweis auf die Beteiligung von Frau Galba an der COC war nach Auffassung von Witt Rechtsanwälte notwendig, da die COC nach dem jeweiligen Prospekt eine entscheidende Rolle für den Erfolg des Vorhabens spielte. Dies hat zunächst das Landgericht Berlin in zahlreichen Urteilen bestätigt und verurteilte die Gründungsgesellschafterinnen der POC-Fonds zum Schadensersatz. Nachdem das Kammergericht mit Urteilen vom 23. April 2018 die erstinstanzlichen anlegerfreundlichen Urteile des Landgerichts Berlin aufgehoben hat, müssen die Anleger der POC Gruppe weiter um ihr angelegtes Geld zittern. Das Kammergericht hat die Revision zugelassen. Der Bundesgerichtshof wird nun entscheiden müssen, ob die personellen Verflechtungen zwischen der Frau Monika Galba und der COC „wesentlich“ sind und einen Prospektfehler begründen.

Das Abwarten der Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann im Einzelfall zur Verjährung der Schadenersatzansprüche führen. Wir vertreten bereits eine sehr große Anzahl der Geschädigten der POC Fonds und prüfen gerne Ihre Rechtslage. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns.

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