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„Schrottimmobilien"
Der Begriff „Schrottimmobilien" wurde vor allem geprägt durch zahlreiche strukturvertriebsvermittelte und steuerbegünstigte Eigentumswohnungen, die vor allem in den 90iger Jahren verkauft wurden. Der Begriff ist jedoch auch in hohem Maße irreführend. Nicht jede Immobilie ist eine Schrottimmobilie, kann aber dennoch aufgrund fehlerhafter Beratung (oft zu einem überhöhten Preis) erworben worden sein und Schadensersatzansprüche (Rückabwicklung) zur Folge haben.
War ursprünglich in den 90iger Jahren vor allem die Hypovereinsbank (Unicredit), die Deutsche Bank und die Badenia Bausparkasse bei Finanzierungen von "Steuersparimmobilien" anzutreffen, bekamen solche Fälle durch Finanzierungen der DKB vor allem in den Jahren 2005 und später neuen Aufwind. Über deren Beteiligung an solchen Geschäften berichtete u.a. Frontal 21 in einem Beitrag mit Rechtsanwalt Hans Witt.
Wir haben bereits in hunderten von Fällen außergerichtlich Rückabwicklungen von Immobilienkäufen oder Forderungsverzichte seitens der finanzierenden Banken für unsere Mandanten erreichen können und zählen zu den bundesweit in weit überdurchschnittlichem Maße erfahrenen und erfolgreichen Anwälten in diesem Bereich. In den wenigen erforderlichen gerichtlichen Verfahren konnten wegweisende obergerichtliche Prozesserfolge erzielt werden (siehe linke Spalte: OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2011, Az.: 17 U 173/10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2006, Az.: 15 U 64/06; OLG Nürnberg, Urteil vom 27.06.2002, Az.: 13 U 451/02. Das nebenstehende BGH Urteil wurde nicht von uns erstritten.
Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in solchen Verfahren.