SWAP-Geschäfte  

Auf den ersten Bilck ist nicht erkennbar, was SWAP Geschäfte mit Zertifikaten oder Wetten bei Pferderennen zu tun haben. Die Antwort ist jedoch ganz einfach: nicht nur beim Pferderennen wird gewettet, sondern auch bei Zertifikaten oder SWAP-Geschäften. Einen gravierenden Unterschied gibt es jedoch: bei den SWAP-Geschäften (so auch regelmäßig bei den Zertifikaten) weiß die Bank vorher, dass sie in jedem Falle gewinnen wird, der Kunde weiß es jedoch nicht, da dem Kunden von der Bank verschwiegen wird, in welch schlechter Position er sich bereits bei Abschluss des Geschäfts befindet.  

Nicht selten sind neben Kommunen und Unternehmen sogar Privatleute in den vergangenen Jahren verstärkt zum Abschluss solcher SWAP-Geschäfte von den Banken gedrängt worden. Nicht selten sind die Banken dabei auch als Vermittler solcher Geschäfte aufgetreten, weil sie dafür satte Provisionen bzw. Rückvergütungen von dem anderen Vertragspartner, in der Regel auch einer Bank, erhalten haben.

Der BGH hat nun in einer aktuellen Entscheidung (BGH Urteil vom 22.03.2011) dem bunten Treiben der Banken ein vorläufig jähes Ende gesetzt. Die Entscheidung ist auch für die zahlreichen von Witt Rechtsanwälte in diesem Bereich vertretenen Mandanten von wichtiger Bedeutung, wir rechnen damit, dass wir nun in einigen Fällen für unsere Mandanten schon außergerichtlich die Rückabwicklung solcher Geschäfte durchsetzen können.