// LG Berlin, Urteil vom 16.03.2017 (Az.: 31 O 257/16)

POC Prospekt klärt nicht über die personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen auf

Das Landgericht Berlin verurteilte am 16.03.2017 die Gründungsgesellschafter der POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG auf Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne. Der Prospekt klärt die Anleger nach Ansicht des Landgerichts Berlin nicht hinreichend über die personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen zwischen der Frau Monika Galba und der Conserve Oil Corporation (COC), der kanadischen Muttergesellschaft der POC Gruppe, auf. 
Zuvor hat bereits die 2. Kammer des Landgerichts Berlin mit Urteil vom 18.01.2017 betreffend die Schwesterfondsgesellschaft, POC Growth 2. GmbH & CO. KG, die Schadenersatzansprüche eines von Witt Rechtsanwälte vertretenen Anlegers gegen die dortigen Gründungsgesellschafter bestätigt. Soweit Witt Rechtsanwälte bekannt, handelte es sich dabei um das bundesweit erste stattgebende Schadensersatzurteil wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit den POC Gesellschaften. In weiteren von Witt Rechtsanwälte geführten Klageverfahren bestätigte das Landgericht Berlin den Prospektfehler auch der POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG sowie bei der POC Growth 4. GmbH & Co. KG. 
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