// Wirecard - Anmeldung der Ansprüche zum Musterverfahren gegen EY nur bis zum 18.09.2023 möglich

Das Bayerische Oberste Landgericht hat in dem gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) sowie die Verantwortlichen der Wirecard AG laufenden Kapitalanlegermusterverfahren (Az.:101 Kap 1/22) am 13.03.2023 einen Musterkläger bestimmt. Die Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger hat die 6-monatige Anmeldefrist für die geschädigten Anleger in Lauf gesetzt. Die Frist läuft am 18.09.2023 ab.

Die Anmeldung muss laut Gesetz zwingend durch einen Anwalt vorgenommen werden. Eine Anmeldung durch den Anleger hemmt die Verjährung nicht. Dabei müssen die Anleger keine Angst vor hohen Gebühren haben, denn die Anmeldung ist wesentlich kostengünstiger als eine Einzelklage. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert. 

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