// LG Köln, Urteil vom 05.03.2015 (Az. 30 O 119/14)

Capital Management AG zu Schadenersatz wegen fehlender Erlaubnis nach § 32 KWG verurteilt

Die Capital Management AG (CM) mit Sitz in Tägerwilen, Schweiz, erbrachte in Deutschland Finanzdienstleistungen ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis nach § 32 KWG zu besitzen. Das Landgericht Köln verurteilte die Capital Management AG nunmehr zur Rückzahlung der Anlagebeträge von über 500.000,- US$ welche unsere Mandanten im Vertrauen darauf, dass es sich bei der Capital Management AG und ihrem damaligen Vorstand, Herrn Robert Pfuhler, um Spezialisten auf dem amerikanischen Aktienmarkt handelt, an diese zum Zwecke der Investition gezahlt hatten. Tatsächlich erwirtschaftete die Capital Management AG mit ihren Anlagegeschäften so hohe Verluste, dass nahezu das gesamte Anlagevermögen unserer Mandaten verloren ging. Zweck der Erlaubnispflicht ist es, ungeeignete Unternehmen von der Erbringung von Finanzdienstleistungen abzuhalten.

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Autorin: Dr. Tamara Knöpfel

Dr. Tamara Knöpfel