// LG Frankenthal CMI

LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 7.11.2014 (Az.: 6 O 229/14) Klageerfolg gegen die Innova² - Einlagenforderung gegen Anleger wurde vollständig zurückgewiesen

In der Welle von Klagen bzw. Mahnbescheiden der Fonds Innova² (Innova² zweite Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L.), MLR (MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L.) und MLR 2 (MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG i.L.) aus diesem Jahr wurde in dem bundesweit ersten Urteil hierzu die Forderung der Fondsgesellschaft Innova² gegen einen Anleger zurückgewiesen. In den diversen laufenden parallelen Verfahren machen die drei Fondsgesellschaften – immer in der Person des von der BaFin eingesetzten Abwicklers Robert Kramer – derzeit Ansprüche gegen die Anleger auf vermeintlich rückständige Einlagenraten geltend. Es handelt sich hierbei um jeweils von einem Treuhänder gehaltene Fondsbeteiligungen der Anleger, die über Ratenzahlungsverträge zustande kamen. Die drei Fondsgesellschaften sind parallel konzipiert und weisen in ihren Verträgen einen nahezu identischen Wortlaut auf.

Rechtsanwältin Katja Spenneberg aus der Kanzlei Witt Rechtsanwälte PartG mbB konnte nun gleich in dem ersten hierzu ergangenen Urteil einen Erfolg für ihren Mandanten verzeichnen, da das Landgericht vollständig ihren Argumenten folgte und sowohl die Zahlungsansprüche der Innova² gegen den Anleger als auch den hilfsweise gestellten Antrag auf Einstellung der vermeintlich ausstehenden Summe als Negativposten in ein Auseinandersetzungsguthaben abwies.

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