// OLG Celle, Beschluss vom 19.06.2014 (Az. 8 U 149/14)

Clerical Medical Investment Group Limited kann keinen Regress bei Vermittler nehmen

Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Auffassung des Landgericht Lüneburg, dass der Clerical Medical Investment Group (CMI) keine Regressansprüche gegen den Vermittler zustehen, wenn die Aufklärungspflichtverletzung über das Anlageprodukt deshalb zustande kam, weil das Informationsmaterial der CMI die Risiken der Anlage nicht hinreichend darstellten. Das OLG Celle stellte klar, dass die Clerical Medical Investment Group Limited welche in ihren Verbraucherinformationen und Policenbedingungen die Risiken der Anlage nicht oder nicht ausreichend darstellte, den Vermittlern nicht vorwerfen kann, dass diese nicht ihrerseits auf die Risiken hingewiesen hätten. Damit verbleibt es bei einer alleinigen Haftung der CMI im Innenverhältnis zum Vermittler. Das OLG Celle teilte mit, dass es damit keine Erfolgsaussichten der von CMI gegen das Urteil des LG Lüneburg eingelegen Berufung sehe.

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Autorin: Dr. Tamara Knöpfel

Dr. Tamara Knöpfel