// LG Hamburg, Urteil vom 11.09.2014 (Az. 309 O 181/13)

Schadensersatzansprüche gegen die Realinvests Solar Systems GmbH & Co. KG und deren geschäftsführenden Komplementärin

Das Landgericht Hamburg hat die Realinvests Solar Systems GmbH & Co. KG, sowie der Realinvests Management GmbH auf Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne verurteilt. Das LG Hamburg stellte klar, dass potenzielle Anleger über alle Umstände, die für Ihre Anlageentscheidung wesentlich sind, informiert werden müssen. Den Umstand, dass gegen den bis kurz vor Zeichnung des Fonds tätige Geschäftsführer wegen Betruges strafrechtlich ermittelt wurde, stellt ein solch wichtiger Umstand dar, so das LG Hamburg. Dieser Umstand ist geeignet, den Erfolg des Fonds und das Vertrauen in die Fondsleitung zu beeinträchtigen. Das Landgericht Hamburg hat auch deutlich gemacht, dass die potenziellen Anleger hierüber zu unterrichten waren, auch wenn der Geschäftsführer bei Zeichnung der Anlage nicht mehr als solcher tätig war. Den vorgelegten Unterlagen war zu entnehmen, dass es während seiner Geschäftsführertätigkeit zu unberechtigten Entnahmen kam. Der Schadensersatzanspruch führt dazu, dass der Anleger seine Einlage zurückerhält.

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