// Klageerfolge gegen die Sparkasse KölnBonn wegen Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Fonds IAK III

Im Zusammenhang mit der Klagewelle gegen die Sparkasse KölnBonn wegen der IAK Dritte Immobilienfonds Köln GmbH & Co. Projekte Ludwigshafen/ Wülfrath KG ergingen nunmehr die ersten, den Anleger Recht gebenden Urteile gegen die Sparkasse KölnBonn. Hiermit gibt das Landgericht Köln seine bisherige Rechtssprechung auf, mit welcher es Ansprüche der Anleger abwies, da es den Fondsprospekt für fehlerfrei erachtete bzw. einen bereits festgestellten Fehler aufgrund einer vermeintlichen Anspruchsverjährung für nicht mehr relevant hielt. Stattdessen wird nunmehr ein Prospektfehler darin gesehen, dass den Anlegern eine sorgfältige Objektauswahl suggeriert wurde, obwohl sich die Altlastenüberprüfung lediglich auf die Nachfrage beim Verkäufer des Fondsobjektes beschränkte.
Diese Urteile sind für Anleger deshalb so relevant, weil die Beratungen durch Mitarbeiter der Sparkasse KölnBonn grundsätzlich auf dem Fondsprospekt basierten, weshalb diese Argumentation fallübergreifend ist. Nur noch eine Zivilkammer des Landgerichts Köln ist nach wie vor gegenteiliger Ansicht. Dies ist jedoch deshalb nicht weiter problematisch, da bereits das Oberlandesgericht Köln sich positiv für die Ansprüche der Anleger äußerte. Zwar gibt es noch kein oberlandesgerichtliches Urteil, jedoch teilt das Oberlandesgericht in anhängigen Verfahren zwischenzeitlich mit, dass es die Erfolgsaussichten der Klagen für gegeben hält. Daher dürften die Anleger nach jetzigem Stand spätestens in zweiter Instanz Recht bekommen. Dass diese Fälle vor den Bundesgerichtshof gelangen, ist eher unwahrscheinlich. Daher können die Kläger, die sich im Klageverfahren befinden, optimistisch sein.
Ein Mal mehr zeigt sich, dass es sich lohnt, seine Rechte durchzusetzen. Auf zukünftige Urteile des Oberlandesgerichts Köln darf man gespannt sein.

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