// LG Heilbronn, Urteil vom 21.05.2015 (Az.: III 3 O 22/15)

Innova² muss in den sauren Apfel beißen

Nach drei klageabweisenden Urteilen ließen sich die Prozessbevollmächtigten der MLR und Innova² i.L. eine neue Strategie einfallen. Da die Gerichte in den Parallelverfahren unseren Mandantschaft allesamt die Aktivlegitimation der Klägerin verneint haben, ließen sich die MLR und Innova² die Ansprüche der Treuhänder gegen die Gesellschafter abtreten. Doch der Plan ging nicht auf. Das LG Heilbronn folgte unserer Argumentation und sah auch im Verhältnis zu der Treuhänderin keine Zahlungsverpflichtung unseres Mandanten.

Das LG Heilbronn stellte zutreffend auf den Wortlaut des Treuhandvertrages ab, wonach der Kommanditanteil der Gesellschafter lediglich in Höhe der „erfüllten Zahlungsverpflichtung“ besteht. Das Gericht legte in seinen Entscheidungsgründen sehr deutlich dar, dass es „schlicht keine weitere Einlageforderung gegen den Beklagten existiert“. Wir hoffen, dass die durchgehenden Klagemisserfolge des Liquidators der Gesellschaften diesen von weiteren Klagen abhalten. Für die Anleger, die bereits in Anspruch genommen wurden, schafft die klare Entscheidungslinie der Gerichte noch mehr Hoffnung auf den positiven Ausgang ihres Verfahrens.

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