// Thomas Franken

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Er ist Partner bei Witt Rechtsanwälte.

Nach dem Studium an der Universität Heidelberg hat er im Anschluss die Referendariatszeit am Landgericht Mannheim absolviert. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte im Dezember 2003. Rechtsanwalt Franken ist Mitglied im Heidelberger Anwaltsverein, sowie in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des deutschen Anwaltsvereins.

Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Franken im Bereich des Bankrechts sowie des Kapitalanlagerechts tätig. Dort bearbeitet er insbesondere Fälle von Mandanten, die fremdfinanzierte Anlagemodelle abgeschlossen haben, Beteiligungen an geschlossenen Fonds erworbenen haben oder denen überteuerte Immobilien als vermeintliche Steuersparmodelle vermittelt wurden. Insbesondere in diesem Bereich konnte er für betroffene Anleger bereits in vielen Fällen eine vergleichsweise Lösung mit den finanzierenden Banken verhandeln und auf diesem Wege ein Ausstieg aus den erworbenen „Schrottimmobilien“ erreicht werden.

Daneben ist Herr Rechtsanwalt Franken tätig im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes und des Wettbewerbsrechts. Dort vertritt er in erster Linie regional und überregional tätige Firmen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Konkurrenten und Mitbewerbern insbesondere im Zusammenhang mit Markenrechtsverletzungen und allen Fragen des modernen Wettbewerbsrechts. Dabei hat Herr Rechtsanwalt Franken bereits zahlreiche außergerichtliche Unterlassungserklärungen oder auch einstweilige Verfügungen bei Gericht für seine Mandanten insbesondere im Zusammenhang mit Verstößen gegen das UWG erwirken können.


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