// Rückabwicklung von Vienna Life Versicherungen

Die in Liechtenstein ansässige Versicherungsgesellschaft Vienna Life vertreibt verschiede Lebens- und Rentenversicherungsprodukte. Nach dem Versicherungsmodell sollen die Prämienzahlungen der Versicherungsnehmer in verschiedenartige Fondsanlagen oder fondsähnliche Anlagemodelle investiert werden und es soll über die Vertragslaufzeit eine gute Rendite erzielt werden können.

Tatsächlich weisen viele Versicherungsverträge nach einiger Laufzeit erhebliche Verluste aus. Ein Vertragswert ist oft kaum noch vorhanden oder dieser liegt jedenfalls weit unter den eingezahlten Prämien - und jenseits von einem Gewinn. Nach Angabe der Vienna Life seien hier- teils über einen sehr kurzen Zeitraum - hohe Verluste erwirtschaftet worden.
Bereits außergerichtlich erkennt die Vienna Life in einigen von uns vertretenen Fällen den Widerspruch an, im Übrigen wurde sie jedoch in allen von Witt Rechtsanwälten geführten gerichtlichen Verfahren zur Rückzahlung der Beiträge verurteilt. So hat zum Beispiel das Landgericht München mit Urteil vom 26.01.2018 die Vienna zur Rückzahlung sämtlicher bezahlter Prämien verpflichtet, der Einwand der Gegenseite, dass in dem Fonds ein Verlust entstanden sei, den sich der Anleger entgegenhalten lassen müsse, war nicht durchgreifend. Das Urteil des LG München ist nach Rücknahme der Berufung durch den Versicherer rechtskräftig.
Auch das Landgericht Landau verurteilte die Vienna Life in einem Vertrag, der im Jahr 2008 abgeschlossen war zur Prämienrückzahlung an den Versicherungsnehmer. Dieses Urteil ist deshalb bedeutsam, da hier – soweit uns bekannt ist - erstmals im Zusammenhang mit Vienna Life über die Rückabwicklung von deren Verträgen nach dem neuen VVG entschieden wurde.

In jedem Fall erscheint ein anwaltliches Vorgehen gegen die Vienna Life daher sinnvoll. Witt Rechtsanwälte beraten Sie hierzu gerne.