// Liberty Europe
Die Liberty Europe ist eine in Irland zugelassene Zweigniederlassung des Versicherers Liberty Seguros Compañia de Seguros y Reaseguros, Sociedad Anónima in Madrid und vertreibt verschiedene fondsgebundene Lebensversicherungen.
Die in den Versicherungsverträgen der Liberty Europe verwendeten Widerspruchsbelehrungen leiden an mehreren, teils schwerwiegenden Fehlern. Dies hat zur Folge, dass den Versicherungsnehmern nach der Rechtsprechung des BGH bis heute ein sog. ewiges Widerspruchsrecht nach §5a VVG a.F. zusteht. Dies gilt selbst im Falle einer gekündigten Lebensversicherung (BGH, Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/14).
Sofern es sich um einen ungekündigten Lebensversicherungsvertrag handelt, stellt der Widerspruch im Gegensatz zur Kündigung in den allermeisten Fällen die wirtschaftlich günstigere Variante für den Versicherungsnehmer dar. Im Falle der Kündigung erhält der Versicherungsnehmer nämlich lediglich den Rückkaufswert zurück. Der Rückkaufswert wird in der Regel jedoch nicht einmal die von dem Versicherungsnehmer geleisteten Beiträge umfassen.
Im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs wird der Lebensversicherungsvertrag hingegen vollständig rückabgewickelt, sodass der Versicherungsnehmer neben seinen geleisteten Beiträgen, gegebenenfalls zusätzlich etwaige von der Versicherung erwirtschaftete Fondsgewinne zurück erhält.
Doch auch im Falle von gekündigten Lebensversicherungsverträgen hat der Versicherungsnehmer weiterhin einen Anspruch auf Rückzahlung seiner Beiträge abzüglich des bereits an ihn ausgezahlten Rückkaufswertes. Zusätzlich hat er weiterhin einen Anspruch auf Zahlung der erwirtschafteten Fondsgewinne.
Ein anwaltliches Vorgehen gegen die Liberty Europe ist daher sowohl bei gekündigten als auch bei ungekündigten Lebensversicherungsverträgen als erfolgsversprechend einzustufen. Die Witt Rechtsanwälte beraten Sie gerne hierzu und freuen sich über eine Rückmeldung.