// Schiffsfonds

Anleger, die ihr Geld in Schiffsfonds investierten, werden zurzeit von schlechten Nachrichten überhäuft. Zahlreiche Insolvenzen oder drohende Insolvenzen solcher Publikumsfonds erschrecken Anleger, die daran glaubten, eine sichere Anlage zu besitzen. Im Boom der Schiffstransportbranche wurden viele dieser Fonds aufgelegt, die dann mit einem Überangebot auf den Markt drängten. Die Lage hat sich inzwischen derart zugespitzt, dass etliche Fonds täglich Verluste machen, selbst wenn die Schiffe im Einsatz sind.

Für die Anleger können sich Ansprüche gegen die den Schiffsfonds empfehlenden Banken oder Berater ergeben, falls sie nicht über Risiken informiert, ihnen falsche Versprechungen gemacht oder Risiken verharmlost wurden. Beratende Banken verschwiegen in diesem Zusammenhang häufig die ihnen zufließenden Rückvergütungen (klick-backs), was alleine bereits Schadensersatzansprüche der Anleger auslöst. Auch gegen Gründungsgesellschafter, Initiatoren und Hintermänner der Fonds können sich insbesondere dann Ansprüche auf eine Rückabwicklung der Beteiligung ergeben, wenn fehlerhafte Prospekte verwendet wurden.

Um zu vermeiden, dass Ansprüche verjähren und somit nicht mehr durchgesetzt werden können, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig an einen Anwalt zu wenden. Für Anleger, die ihre Schadensersatzansprüche prüfen und durchsetzen lassen möchten, stehen wir als auf dem Gebiet der Kapitalanlagen erfahrene Kanzlei gerne zur Verfügung.

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