// Probleme mit Clerical Medical und Scottish Widows
Witt Rechtsanwälte verfügen als Team über die längste und umfangreichste Erfahrung mit Lebensversicherungsverträgen aus dem Bereich der Clerical Medical und Scottish Widows in Deutschland. Sie vertraten seit dem Jahr 2006 eine vierstellige Zahl von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern der damaligen Clerical Medical Investment Group Ltd. und ihrer Rechtsnachfolgerin Scottish Widows Europe S.A.. Hans Witt und Tobias Pielsticker betreuten in diesem Zusammenhang mehrere Verfahren, in denen der Bundesgerichtshof am 11.07.2012 Grundsatzentscheidungen zu Gunsten der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern erlassen hat. In der Folgezeit konnten viele weitere Erfolge in bundesweiten Gerichtsverfahren erstritten werden.
Angesichts einer langjährigen Tätigkeit über bald 20 Jahre hinweg und der fortlaufenden Betreuung von vielen Betroffenen verfügen Witt Rechtsanwälte über eine sehr hohe Expertise zu den in Deutschland verkauften Lebensversicherungen und Rentenversicherungen der seinerzeitigen Clerical Medical Investment Group Ltd.. Aufgrund der hohen Zahl an Klagen für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer besteht eine große Erfahrung mit der effektiven Durchsetzung der Rechte ihrer Mandantinnen und Mandanten. Das betrifft insbesondere Ansprüche auf Versicherungsleistungen und die Möglichkeit eines Widerrufs, Widerspruchs oder Rücktritts.
- Auszahlungsstopp bei Wealthmaster Noble
In den letzten Jahren hat die Scottish Widows Europe S.A. vereinbarte Auszahlungen aus Lebensversicherungen des Typs Wealthmaster Noble häufig eingestellt, oft unter Hinweis auf angeblich vertragliche Mindestbeträge. Viele Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer erhielten dazu lediglich die Mitteilung, das Vertragsguthaben sei zu niedrig für weitere Zahlungen. Für Betroffene entsteht dadurch oft erheblicher finanzieller Schaden, da der Vertrag für die Altersvorsorge gedacht war.
Der Versicherer legt dabei manchmal eine Kündigung des Vertrages nahe – dies scheint zunächst sinnvoll, um laufende Kosten zu vermeiden. Tatsächlich ist eine voreilige Kündigung aber meist ein schwerer Fehler, da damit hohe Ansprüche auf weitere Auszahlungen verloren gehen können. Die Kanzlei Witt Rechtsanwälte sieht regelmäßig keine rechtliche Grundlage für den Auszahlungsstopp: Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs muss die Versicherung die im Vertrag festgelegten Auszahlungen leisten (Az. XI ZR 122/11). Eine Kündigung spielt dem Versicherer in die Hände, da dabei oft Beträge im sechsstelligen Bereich verfallen.
Betroffene sollten daher unbedingt einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und keinesfalls vorschnell kündigen.
- Wealthmaster Classic: Gleiche Problematik
Auch bei Verträgen des Typs Wealthmaster Classic kann die Scottish Widows Europe S.A. Auszahlungen stoppen. Eine anwaltliche Prüfung ist ebenfalls dringend ratsam – insbesondere vor einer geplanten Kündigung oder Vertragsänderung. In manchen Verträgen ab 2003 können zwar Einschränkungen vorgesehen sein, allerdings gibt es zahlreiche Verträge und auch Ausnahmefälle bis 2004, in denen weiterhin ein Anspruch auf volle Auszahlungen besteht.
Besondere Vorsicht ist geboten, da Einschränkungen im Versicherungsschein unwirksam sein könnten. Daher gilt: Erst Anwalt konsultieren, dann handeln.
- Wealthmaster Feeder Plan: Keine vorschnellen Schritte
Auch beim Wealthmaster Feeder Plan berichten Kundinnen und Kunden zunehmend über vorzeitige Auszahlungsstopps. Der Vertragstext und die Verbraucherinformationen sprechen allerdings oft für einen Anspruch auf alle vereinbarten regelmäßigen Zahlungen. Auch hier gilt: Keine Kündigung oder Vertragsänderung ohne vorherige rechtliche Beratung und Prüfung der Unterlagen.
- Handlungsbedarf schon vor Auszahlungsstopp
Selbst wenn aktuell noch Auszahlungen erfolgen, ist Vorsicht geboten. Versicherungsnehmer sollten ihre Ansprüche prüfen und sich rechtlich absichern – oft erfolgten Auszahlungsstopps erst Jahre nach Vertragsabschluss, selbst entgegen höchstrichterlicher Urteile. Eine langfristige Sicherung der Ansprüche ist ratsam.
- Frühzeitige Absicherung bei späteren Auszahlungen
Auch wenn die Auszahlungen erst in den kommenden Jahren beginnen sollen, empfiehlt sich eine rechtliche Absicherung. Es besteht die Möglichkeit, schon jetzt gerichtlich die Verpflichtung des Versicherers zu zukünftigen Zahlungen feststellen zu lassen.
- Warnung vor vorschneller Kündigung
Leider lassen sich viele Vertragspartner erst nach einer Kündigung beraten. Das kann gravierende Folgen haben – oft lassen sich nachträglich Ansprüche nur schwer sichern. Eine Kündigung ohne umfassende Prüfung birgt erhebliche finanzielle Risiken.
Nach einem Auszahlungsstopp gilt: Sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Witt Rechtsanwälte stehen für Beratung und Prüfung gerne zur Verfügung.