// LG Bamberg CMI

LG Bamberg, Urteil vom 5. August 2014 (Az.: 1 O 134/13):
Clerical Medical muss wieder tief in die Tasche greifen

Das Landgericht Bamberg verurteilte die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 (Az. IV ZR 151/11) zu vierteljährlichen Auszahlungen in Höhe von 5.337,89 € (jährlich um 1% steigend) bis zum Jahre 2060. Die im Versicherungsschein enthaltenen Erklärungen zu den Auszahlungen stellen auch nach Ansicht des LG Bamberg Individualvereinbarungen dar und haben Vorrang gegenüber den ggf. abweichenden Regelungen in den Policenbedingungen. Die Leistungspflicht der CMI stehe nicht unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Kapitaldeckung. Die Auszahlungsdetails können aus Sicht des Anlegers nur so verstanden werden, als dass die angegebenen Beträge zu den angegebenen Zahlungsterminen geleistet werden sollen. Hierzu sei die CMI ohne Rücknahme von Poolanteilen verpflichtet.

Die Entscheidung bekräftigt die Rechtsprechung des OLG Stuttgart (Urteil vom 27.06.2013, Az.: 7 U 148/12), wonach die Einstellung der Auszahlungen seitens des Versicherungsnehmers keine Rückschlüsse auf seine etwaige Kenntnisse über die Auflösung von Poolanteilen zulässt.

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