// LG Hechinger - Kramer

LG Hechingen, Urteil vom 17.12.2014 (Az.: 1 O 102/14) Dritter Erfolg gegen Herrn Kramer

Bereits zum dritten Mal konnten wir unsere Mandanten erfolgreich gegen eine Klageforderung im Zusammenhang mit einer MLR/Innova² Beteiligung verteidigen. Ein weiteres Landgericht folgte vollständig unserer Argumentation und wies die Forderung der MLR zurück. Das Gericht hatte sich ebenfalls mit der Frage befassen müssen, ob der MLR ein Direktanspruch gegen einem Treugeber zusteht. Dies wurde – wie zu erwarten – mit der Begründung abgelehnt, dass in dem streitgegenständlichen Beteiligungsmodell dem Treugeber nicht die Rechte eines Direktgesellschafters zustehen.

Dieses Urteil zeigt, dass die zuvor ergangene Urteile des Landgerichts Frankenthal und des Landgerichts Mosbach die erhoffte Signalwirkung auf die weiteren anstehenden Entscheidungen anderer Gerichte aufweisen. Dies wird auch hoffentlich dazu führen, dass der Liquidator zukünftig gegenüber den Anlegern nicht mehr behauptet, die ausstehenden Raten seien der Fondsgesellschaft geschuldet. Anleger, die sich derzeit gegen die Klagen der Fondsgesellschaften wehren, können nunmehr erst recht auf einen für sie positiven Ausgang der Verfahren hoffen.

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