// OLG Celle, Urteil vom 08.11.2012 (Az.: 8 U 29/12)

Clerical Medical bei einer durch einen Vermittler erworbenen Lex-Konzept-Rente  zu Schadenersatz verurteilt

Nachdem das Landgericht Lüneburg die Klage in der ersten Instanz abgewiesen hatte, verurteilte nunmehr das OLG Celle die Clerical Medical Investment Group in einer von Witt Rechtsanwälte geführten Klage eines Vermittlers im Zusammenhang mit einer Lex-Konzept-Rente zu vollständigem Schadenersatz.  
Wie bereits in dem Parallelverfahren zu einem EuroPlan, ging das OLG Celle von einer originären Aufklärungspflichtverletzung von CMI aus, d.h. es wurden keine Pflichtverletzungen des Vermittlers zugerechnet, was schließlich in der vorliegenden Konstellation nicht möglich ist, sondern vielmehr festgestellt, dass das Versicherungsunternehmen selbst über sein eigenes Produkt unzutreffend und unvollständig aufgeklärt hat.
Insbesondere über die poolübergreifende Rücklagenbildung hätte die Clerical Medical Investment Group aufklären müssen, da es sich hierbei um einen Umstand handelt, welcher für die Anlageentscheidung von Bedeutung ist.
CMI wurde dazu verurteilt, unseren Mandanten so zu stellen, als habe er die Lex-Konzept-Rente nicht abgeschlossen, d.h. er wird von der Darlehensverpflichtung gegenüber der Frankfurter Bankgesellschaft freigestellt und die weiteren Zahlungen im Zusammenhang mit der Lex-Konzept-Rente werden erstattet. Darüber hinaus hat die Clerical Medical Investment Group die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen.

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Autorin: Dr. Tamara Knöpfel

Dr. Tamara Knöpfel