// OLG Stuttgart verurteilt die Clerical Medical Investment Group erstmals nach den Entscheidungen des BGH vollständig zu Schadenersatz

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2012 in mehreren Grundsatzurteilen festgestellt hatte, dass der Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) im Zusammenhang mit ihrem Versicherungsprodukt mehrere Aufklärungspflichtverletzungen vorzuwerfen sind, verurteilte das OLG Stuttgart CMI nunmehr im Zusammenhang mit einer Lex-Konzept-Rente in einem von Witt Rechtsanwälte geführten Verfahren zum vollständigen Schadensersatz.
 
Die Vorinstanz, das Landgericht Ravensburg, hatte unserem Mandanten nur einen so genannten Erfüllungsanspruch gegen CMI zugesprochen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass CMI zwar seine vertraglichen Verpflichtungen voll erfüllen muss, unser Mandant jedoch nicht die Rückabwicklung der Lex-Konzept-Rente insgesamt verlangen kann. Diese Entscheidung hat das OLG Stuttgart nunmehr korrigiert, nachdem der Bundesgerichtshof im Juli feststellte, dass die vertragliche Bindung des Versicherungsnehmers in der Gesamtkonstruktion des Rentenmodells bereits ein Schaden für den Versicherungsnehmer darstellt. Das OLG Stuttgart stellte deshalb deutlich heraus, dass die CMI unserem Mandanten alle Schäden im Zusammenhang mit der Lex-Konzept-Rente ersetzen muss. Dies umfasst auch die Haftung aus den Darlehensverträgen mit der finanzierenden Bank, denn die vermeintlich renditestarke Lebensversicherung der CMI sei das Kernstück des gesamten Anlagegeschäfts gewesen, so die Begründung des Senats.
Das OLG Stuttgart hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen, da es nunmehr eine gesicherte Rechtsprechung im Zusammenhang mit den Pflichtverletzungen der CMI gebe, es sind daher weitere negative Urteile für die Clerical Medical Investment Group zu erwarten.

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Autorin: Dr. Tamara Knöpfel

Dr. Tamara Knöpfel