// OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2006, Az.: 15 U 64/06

Haftung der Verkäuferin wegen zurechenbar fehlerhafter Beratung durch Vermittler und Haftung der finanzierenden Badenia Bausparkasse (Verkäuferin Allwo AG, Vermittlerin Heinen & Biege GmbH). Die lesenswerte Entscheidung umfasst 128 Seiten. Es war die bundesweit damals erst zweite gegen die Badenia vor einem Oberlandesgericht ergangene positive Entscheidung für einen Anleger, das Urteil wurde von Rechtsanwalt Hans Witt erstritten.