// OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2011, Az.: 17 U 173/10
vollumfänglicher Schadensersatz (Rückabwicklung) gegen Vermittler einer Wohnung in der Eschkopfstrasse 3 in Mannheim; gegen die Verkäuferin, die Objektgesellschaft Neckarmünzgasse mbH war bereits in 1. Instanz ein Versäumnisurteil ergangen. Das Urteil wurde von Rechtsanwalt Hans Witt erstritten.
Autor: Hans Witt