// Dr. jur. Alexander Müssener, Mag. rer. publ.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Mannheim
Referendariat am Landgericht Mannheim
Aufbaustudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften (Abschluss: Magister der Verwaltungswissenschaften)
Promotion im Versicherungsrecht
Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2001

Nach mehrjähriger Anwaltstätigkeit im Versicherungsrecht war Herr Rechtsanwalt Dr. Müssener als Syndikus in der Unternehmensrechtsabteilung eines börsennotierten Finanzdienstleistungsunternehmens mit angeschlossener Bank tätig. Neben der Inhouse-Beratung in versicherungsrechtlichen Fragen und Projekten betreute er bank-, aufsichts- und vermittlerrechtliche Themen und begleitete den Aufbau des Bereichs der Immobilienvermittlung. Ein weiterer Schwerpunkt waren Haftungsfragen im Rahmen der Anlageberatung sowie allgemein der Maklertätigkeit.

Ende 2018 trat er in die Kanzlei Witt Rechtsanwälte ein und vertritt derzeit vor allem die Interessen von Versicherungsnehmern und Kapitalanlegern. Ein besonderer Schwerpunkt sind die sog. Widerrufsfälle (nach § 5a VVG a.F.), also die Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen. Dies betrifft fondsgebundene ebenso wie kapitalbildende Lebensversicherungen. Im Kontext gescheiterter Anlagekonzepte vertritt Herr Rechtsanwalt Dr. Müssener schwerpunktmäßig Investoren bei Anlagen in geschlossene Beteiligungsmodelle (sog. geschlossene Fonds), in Investmentfonds sowie in Immobilien und kreditfinanzierte Modelle eigener Art. Er ist von den Anlegern gewähltes Mitglied im Beirat eines Schiffsfonds.

Herr Rechtsanwalt Dr. Müssener ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins sowie im Heidelberger Anwaltsverein.


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