// OLG Celle, Urteil vom 08.11.2012 (Az.: 8 U 66/12)

Clerical Medical bei einem durch einen Vermittler erworbenen EuroPlan zu Schadenersatz verurteilt

Nachdem das Landgericht Lüneburg die Klage in der ersten Instanz abgewiesen hatte, verurteilte nunmehr das OLG Celle die Clerical Medical Investment Group in einer von Witt Rechtsanwälte geführten Klage eines Vermittlers im Zusammenhang mit einem EuroPlan zu vollständigem Schadenersatz.  
Diese Entscheidung ist insoweit als herausragend zu bezeichnen, als das OLG Celle vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine für die Anleger eher restriktive Entscheidungspraxis hatte und bereits eine - nicht von uns geführte - Vermittlerklage abgewiesen hatte.
Das OLG Celle stellte nunmehr fest, dass CMI in den von ihr herausgegebenen Unterlagen zu ihrem Versicherungsprodukt nicht hinreichend die Konsequenzen des von ihr praktizierten Wertglättungsverfahrens erläuterte. Insbesondere über die poolübergreifende Rücklagenbildung hätte die Clerical Medical Investment Group aufklären müssen, da es sich hierbei um einen Umstand handelt, welcher für die Anlageentscheidung von Bedeutung ist. Da unser Mandant auch bei größter Sorgfalt die Tatsache der einheitlichen Rücklagenbildung nicht hätte erkennen können, war auch kein Raum für ein Mitverschulden unseres Mandanten, so dass CMI alle durch den EuroPlan verursachten Schäden ersetzen muss.

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Autorin: Dr. Tamara Knöpfel

Dr. Tamara Knöpfel