// Bundesweit 1. OLG-Entscheidung zur Lex-Konzept-Rente gegen CMI

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 08.03.2012 einem von Witt Rechtsanwälte vertretenen Anleger im Zusammenhang mit einer Lex-Konzept-Rente Schadensersatz gegen den britischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) zugesprochen, der vor allem die vollständige Freistellung von dem aufgenommenen Darlehen bei der Helaba Suiss (heute Frankfurter Bankgesellschaft) in Höhe von rund 1.040.622,- CHF (rund 860.000,- € ) umfasst. Bei diesem Urteil dürfte es sich um das bundesweit erste positive oberlandesgerichtliche Urteil für einen Anleger der Lex-Konzept-Rente gegen Clerical Medical handeln. Insgesamt sollen rund 800 Anleger eine solche Lex-Konzept-Rente abgeschlossen haben, das Volumen wird auf bis zu 200 Mio € geschätzt.

Die Begründung des OLG Karlsruhe CMI verurteilte, ist überzeugend, so dass wir mit einer Bestätigung durch den Bundesgerichtshof (BGH) rechnen. Das Gericht ging davon aus, dass der Versicherer CMI dem Kläger die prognostizierte Rendite unzutreffend dargestellt habe. Der von der CMI erweckte Anschein, dass dem Anleger durch die Versicherung wertvolle Garantien geboten würden, welche sein Anlagekapital schützen würden, entspreche nicht dem tatsächlichen Geschäftsmodell.

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe hat weitreichende Folgen für den Lebensversicherer Clerical Medical Investment Group Limited, da nunmehr auch deren Schadensersatzpflicht im Zusammenhang mit der Einbindung ihrer Versicherungsprodukte in einem weiteren fremdfinanzierten Rentenmodell obergerichtlich festgestellt wurde. Der Bundesgerichtshof wird wohl noch in diesem Jahr zu einer Schadensersatzverpflichtung von CMI im Zusammenhang mit dem EuroPlan entscheiden. Diese Entscheidung wird mit Spannung erwartet.

Damit haben wir für unsere Mandanten auch das zweite oberlandesgerichtliche Verfahren gegen CMI erfolgreich abschließen können (nach dem bereits im letzten Jahr abgeschlossenen ersten Verfahren vor dem OLG Stuttgart, dort war das Anlagemodell EuroPlan betroffen).

Es stehen weitere Entscheidungen vor diversen Oberlandesgerichten für von uns vertretene Mandanten an, bei denen wir ebenfalls mit obsiegenden Urteilen gegen CMI rechnen.

Trotz zwischenzeitlich vorliegender Verjährungsfragen gibt es nach wie vor sehr gute rechtliche Ansatzpunkte sowohl gegen CMI als auch die finanzierenden Banken (u.a. Helaba und Frankfurter Bankgesellschaft). Da in zahlreichen Fällen zeitnah eine Rückführung der Darlehen ansteht, raten wir dringend vor Ablösung zu einer rechtlichen Beratung.

Urteil als PDF

Autorin: Dr. Tamara Knöpfel

Dr. Tamara Knöpfel