// OLG Stuttgart: Clerical Medical erneut zu vollständiger Erfüllung verurteilt (LEX-Konzept-Rente)

Nachdem das OLG Stuttgart bereits einem Mandanten von Witt Rechtsanwälte in einem Euro-Plan Verfahren gegenüber Clerical Medical einen vollständigen Erfüllungsanspruch zugesprochen hat, ist Clerical Medical nun auch im Zusammenhang mit dem Abschluss einer LEX-Konzept-Rente verurteilt worden.

Auch in Bezug auf dieses Anlagemodell, welches im Ergebnis ebenfalls ein hochriskantes, fremdfinanziertes Hebelgeschäft darstellt, hat das OLG Stuttgart einen Anspruch des Klägers festgestellt auf ungeschmälerte Auszahlung der in der Police festgeschriebenen regelmäßigen Auszahlungen. Clerical Medical muss nun dem vom Witt Rechtsanwälte vertretenen Kläger bis zum Jahr 2049 vierteljährliche Auszahlungen leisten, welche kontinuierlich jedes Jahr um 1 % angehoben werden. Dies entspricht genau den Leistungen, welche Clerical Medical dem Anleger bei Vertragsschluss in der Police festgeschrieben hat.

Das OLG Stuttgart sah auch bei diesem Anlagemodell keine Einschränkung dahingehend, dass diese regelmäßigen Auszahlungen von der im Versicherungsvertrag verbleibenden Substanz abhängig wären. Das Gericht begründete seine Auffassung damit, dass schlicht und einfach ein Vertrag zwischen dem Kläger und Clerical Medical zustande gekommen ist. Der Kläger hat im Rahmen der LEX-Konzept-Rente mit seinem Versicherungsantrag die regelmäßigen Auszahlungen beantragt, welche durch Clerical Medical unverändert in die Police aufgenommen worden sind. Darin sah das OLG Stuttgart einen wirksamen Vertrag, welcher dem Kläger letztlich der Versicherung gegenüber einen Anspruch auf diese Leistungen einräumt.

Das Gericht stellte darüber hinaus erneut deutlich fest, dass Clerical Medical diese Leistungspflicht nicht durch das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen dem Versicherungsnehmer gegenüber wieder einschränken kann. Die Versicherung muss sich daher schlicht an dem festhalten lassen, was sie ihrem Kunden bei Vertragsabschluß versprochen hat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Clerical Medical hat auch in diesem Verfahren Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

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