// WestLB Automobil – Anleihe XXL (WKN WLB13H / ISIN DE000WLB13H2) - Sparkasse Odenwaldkreis zu Schadensersatz verurteilt-

Mit Urteil vom 01.11.2012 (Az.: 13 O 303/11) wurde die Sparkasse Odenwaldkreis in einem von Witt-Rechtsanwälte geführten Verfahren zur Zahlung von Schadensersatz in sechsstelliger Höhe wegen Falschberatung verurteilt. Das Landgericht Darmstadt war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass nicht ordnungsgemäß über die Risken einer solchen Automobil Anleihe XXL aufgeklärt wurde, die sich von gewöhnlichen Anleihen erheblich unterschied und von der Emittentin selbst auch als Zertifikat bezeichnet wurde. Das Gericht folgte der Rechtsauffassung von uns, dass trotz eines Wertpapiererwerbs im Jahr 2005 keine Verjährung gemäß § 37a WpHG eintrat. Auch der entstandene Zinsschaden, d.h. der sog. „entgangene Gewinn“, der ohne die pflichtwidrige Handlung von der Klägerin vereinnahmt worden wäre, muss die Bank nunmehr im Rahmen der Ersatzzahlung voll erstatten.

Dieses Urteil macht insbesondere den Geschädigten Hoffnung, denen vor dem Hintergrund der Sonderverjährungsvorschrift § 37a WpHG suggeriert wurde, die Geltendmachung von Schadensersatz sei nicht mehr möglich.

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